Immokom GmbH
Breiternstrasse 33 5107 Schinznach-Dorf Aargau Switzerland
+41 56 443 10 60 beratung@immokom.ch CHE-177.509.233 MWST 2014-05-27 Switzerland, Liechtenstein
47.443491 8.138162
Fachwörter Lexikon
A
Abbruchkosten
  Eine Berechnung ist erforderlich, wenn Bauland mit Abbruchbauten zu schätzen ist.
  Kostenpositionen
  111 Rodungen
  112 Abbrüche
  113 Demontagen
    • Transport
    • Deponiegebühren
    • Entsorgung
  121 Sicherung vorhandener Anlagen
   
Alleineigentum
  Eine Person ist Alleineigentümerin einer Sache und kann im Rahmen der Rechtsordnung beliebig darüber verfügen.
   
Altersentwertung
  siehe Wertminderung
   
Anlagekosten
  Summe aller Aufwendungen gemäss BKP:
  0 Grundstück
  1 Vorbereitungsarbeiten
  2 Gebäude
  3 Betriebseinrichtungen
  4 Umgebung
  5 Baunebenkosten
     
  111 Rodungen
   
Anmerkungen
  Öffentlich-rechtliche
  Eigentums- oder Verfügungsbeschränkung, z.B. Land- und Forstwirtschaft; Melioration und Rebbau; Bauwesen;
Strassen, Enteignung; Vermessung; Gewässerrecht.
   
  Privat-rechtliche
  Hinweise auf Berechtigungen z. L. anderer Grundstücke, Reglemente der Mit- oder Stockwerkeigentümer, Zugehör, Kanzleisperre, Werkbeginn, Hin­weis auf altrechtliche Rechtsverhältnisse.
   
Anrechenbare Geschossfläche (AGF)
  siehe Bruttogeschossfläche
   
Ausnützungsziffer
  Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Bauten und der anrechenbaren Grundstücksfläche. Genaue Regelung gemäss kantonalem Baugesetz oder örtlichem Baureglement.
   
Ausstattung BKP 9
  Gerätschaften gemäss BKP 9 (z.B. Zugehör, Mobiliar).
   
B
Barwert
  Gegenwartswert von künftigen periodischen Einnahmen (Zahlungen).
   
Bau- und Zonenreglement
  Bau-, Planungs- und Nutzungsvorschriften in Verbindung mit dem Zonenplan.
   
Bauerwartungsland
  Ausserhalb der Bauzone gelegenes Land, das als Bauland eingezont werden könnte.
   
Baugesetz
  Kantonale öffentlich-rechtliche Bauvorschriften, innerhalb deren die Gemeinden ihre Bau- und Zonen­pläne zu erlassen haben.
   
Baukosten (Gebäude)
  Die Baukosten umfassen gemäss BKP:
  1 Vorbereitungsarbeiten
  2 Gebäude
  3 Betriebseinrichtungen
  4 Umgebung
  5 Baunebenkosten
  6 - 8 Reserve
  9 Ausstattung
   
Baukostenindex
  Veränderung der Baukosten im Vergleich zu früheren Zeitpunkten für vergleichbare Bauleistungen. Die Berechnung wird periodisch aufgrund ausgewählter Indexhäuser neu vorgenommen
   
Baukostenplan (BKP)
  Anlagenkontenplan für sämtliche Kosten, die bei einer baulichen Anlage anfallen. Normpositionen der schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung.
   
Bauland
  Land, das nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften überbaut werden kann.
   
Baulinie
  Grenzlinie, welche die überbaubare Fläche festlegt.
   
Baumassenziffer (Nutzungsziffer)
  Aufgrund festgelegter Zahlenwerte kann das auf dem Grundstück mögliche Bauvolumen ab gewachsenem Terrain bestimmt werden.
   
Baunebenkosten BKP 5
  Kosten für: Bewilligungen, Gebühren, Bauzinsen, Finanzierungen, Versicherungen, Vermietung, Verkauf (STWE) usw.
   
Baurecht
  Der Berechtigte (Baurechtsnehmer) darf auf einem Grundstück im Eigentum einer anderen Person (Baurechtsgeber) auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk errichten oder beibehalten. Wenn nicht anders vereinbart, ist das Recht übertragbar und vererblich. Wenn es auch dauernd ist (mindestens 30 Jahre, maximal 100 Jahre), kann es als selbständiges Grundstück im Grundbuch aufgenommen werden.
   
Baurechtszins
  Periodisch oder einmalig zu leistendes Entgelt für das Baurecht, auf fremdem Boden einer Baute zu erstellen
und / oder beizubehalten.

Bauten auf fremdem Boden
  Aufgrund privatrechtlicher Vereinbarung zwischen dem Landeigentümer und dem Gebäudeeigentümer erstelltes Gebäude (Baute im Dritteigentum, Akkzessionsprinzip ZGB).
   
Bauverbot
  Siehe Dienstbarkeit
   
Bauzinsen
  Siehe Finanzierungskosten
   
Bauzone
  Im kommunalen Zonenplan ausgeschiedenes Baugebiet.
   
Bestandteil
  Alles, was nach der am Ort üblichen Auffassung zu einer Sache gehört und ohne deren Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung nicht abgetrennt werden kann.
   
Betriebseinrichtungen BKP 3
  Eingebaute Einrichtungen, die einer spezialisierten Nutzung des Gebäudes dienen.
   
Bewirtschaftungskosten (Eigentümerlasten)
  Kosten, die durch die ordnungsgemässe Bewirtschaftung des Grundstückes entstehen und die dem Mieter nicht überbunden werden können.
   
Bodenwert
  Siehe Landwert
   
Bruttogeschossfläche (BGF)
  Summe aller dem Wohnen, Gewerbe oder Industrie dienenden Geschossflächen, berechnet anhand der Aussenmasse der Gebäude. Die Bemessung erfolgt gemäss SIA 416, wobei gilt "Anrechenbare BGF" plus "nicht anrechenbare Flächen" ergibt die Geschossfläche nach SIA 416. Abweichungen in der Berechnungsart sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften möglich.
   
Bruttorendite
  Prozentuales Verhältnis des massgebenden Mietwertes/Mietzinses (Nettomietzinses!) zum Verkehrswert.
   
D
Dauerbaute
  Bauwert, das mit Absicht der bleibenden Verbindung mit dem Boden erstellt worden ist.
   
Deponie
  Örtlich begrenzte Fläche, für die eine amtliche Bewilligung zur Ablagerung von Materialien besteht.
   
Dienstbarkeit
  Beschränktes dingliches Recht an Grundstücken (nach Art. 730 ZGB).
   
E
Eigenkapital
  Differenz zwischen Verkehrswert und Fremdkapital
   
Eigenleistung
  Vom Eigentümer erbrachte wertwirksame Leistung.
   
Eigenmiete
  Mietwert für selbstgenutztes Eigentum (fiskalischer Begriff).
   
Eigentumsübertragung an Immobilien
  In der Regel ist als Rechtsgrundausweis für den Grundbucheintrag ein von der örtlich zuständigen Urkundsperson öffentlich beurkundeter Vertrag nötig. In der Regel wird das Grundeigentum mit dem Eintrag des Rechtsgrundes in das Grundbuch erworben (konstitutiver Grundbucheintrag). Im Falle von Erbgang, Gerichtsurteil, Namensänderung, z.T. Ehevertrag usw. geht das Eigentum aussergrund­buchlich auf den Erwerber über, jedoch muss der erfolgte Eigentumsübergang vor weiteren Verfügun­gen über das Grundstück mit entsprechendem Ausweis nachgewiesen werden (deklaratorischer Grundbucheintrag).
   
Enteignung
  Wegnahme oder Beschränkung des Eigentums gegen den Willen des Eigentümers aus öffentlichem Interesse gegen Entschädigung.
 
Formelle
Der Enteigner wird anstelle des Enteigneten im Grundbuch als Eigentümer des Grundstückes eingetragen.
 
Materielle
Der Eigentümer wird in Ausübung seines Eigentumsrechtes beschränkt, er darf nicht mehr alles tun, was ihm normalerweise erlaubt wäre.
   
Erschliessung
  Ver- und Entsorgung des Grundstückes mit Wasser, Abwasser, Energie, Abfallstoffen und Zugänglichkeit.
  Kosten ausserhalb Grundstück in BKP 0, Kosten innerhalb Grundstück BKP 4.
   
Erschliessungskosten
  BKP 0
 
BKP 05 - Kosten für die Erschliessung durch Leitungen ausserhalb des Grundstückes = Kosten für das Erstellen der Leitungen und Zufahrtswege bis zur Grundstücksgrenze.
  BKP 4
 
BKP 45 - Kosten für die Erschliessung durch Leitungen innerhalb des Grundstückes = Kosten für Leitungen die zur Ver- und Entsorgung von Gebäuden und Anlagen auf dem Grundstück dienen, ab Grundstücksgrenze bis ausserkant Gebäude.
  Innerhalb Gebäude siehe BKP Hauptgruppe 2
   
Erschliessungsplan
  Gibt Aufschluss über die bestehenden oder projektierten öffentlichen Werke und Anlagen, die für die Groberschliessung notwendig sind.
   
Ertragswert
  Der Ertragswert ist der kapitalisierte jährliche Mietwert eines Grundstückes.
   
F
Fahrnisbaute
  Bauwerk, bei dem die Absicht bleibender Verbindung mit dem Boden fehlt. Wird im Grundbuch nicht aufgenommen
   
Finanzierungskosten BKP 54
  Während der Bauzeit für das laufend investierte Kapital anfallende Zinsen, Kommissionen usw.
   
Freiflächenziffer
  Die Freiflächenziffer ist das Verhältnis zwischen offenen Flächen für dauernde Spiel- und Ruheplätze sowie Gärten und Grünanlagen und der anrechenbaren Landfläche.
   
Fremdkapital
  Differenz zwischen Eigenkapital und Verkehrswert.
   
G
Gebäude BKP 2
  Selbständig benutzbare überdachte bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden kann und geeignet oder bestimmt ist, Menschen, Tieren oder Sachen Schutz zu bieten.
   
Gebäudeabstand
  Vom Gesetz vorgeschriebener Abstand zwischen Gebäuden ohne Einfluss von Grundstücksgrenzen.
   
Gebäudegrundfläche
  Überbaute Bodenfläche (ohne Umschwung).
   
Gebäudeversicherungswert
  Der Gebäudeversicherungswert entspricht der von den Gebäudeversicherungsgesellschaften festgelegten Versicherungssumme. Die in diesem Wert enthaltenen Gebäudebestandteile und Werte sind nicht in allen Kantonen gleich definiert.
  Als Gebäudewert gilt der Zeitwert (Zustandswert)
 
Neuwert
  Geschätzter oder effektiver Kostenaufwand, der für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes erforderlich wäre.
 
Zeitwert (Zustandswert)
  Der Zeitwert eines Gebäudes entspricht dem um den Minderwert reduzierten Neuwert.
 
Minderwert
  Der Minderwert stellt den Wertabzug vom Neuwert eines Gebäudes dar, unter Berücksichtigung der eingetretenen technischen und wirtschaftlichen Alterung
   
Gefahrenzone
  Gebiet, in welchem erfahrungsgemäss durch Naturereignisse Leben von Mensch und Tier oder Sachwerte gefährdet sind. Es dürfen keine zum Aufenthalt von Mensch oder Tier bestimmte Bauvor­haben bewilligt werden.
   
Gesamteigentum
  Gesamteigentümer sind durch Vertrag oder Gesetzesvorschrift zu einer Gemeinschaft verbunden, wobei das Recht eines jeden auf die ganze Sache geht. Verfügungen über die Sache können nur mit Zustimmung aller Mitglieder erfolgen
   
Geschossfläche (GF)
  Die Geschossfläche wird in m² angegeben. Massgebend ist die SIA-Norm 416.
   
Gestaltungsplan
  Legt für ein abgegrenztes Gebiet die Nutzungsmöglichkeit auf deren Intensität fest.
   
Gewässer
  Dauernd oder periodisch Wasser führende Bäche, Flüsse, Weiher und Seen.
   
Gewerbebauten
  Bauten für die Produktion, Verteilung und das Lagern von Gütern.
   
Gewichtung
  Das Verhältnis der wirtschaftlichen Bedeutung des Real- und Ertragswertes für die Bestimmung des Verkehrswertes.
   
Gewichtungsfaktor (Ertragswertfaktor)
  Zahl, die bei der Bewertung von Rendite-Liegenschaften die Gewichtung des Ertragswertes gegenüber dem Realwert angibt (Die Gewichtung des Realwertes ist stets = 1).
   
Grenzabstand
  Abstand des Gebäudes zur Grundstücksgrenze.
   
Grundbuch
  Durch eine kommunale oder regionale Behörde geführtes öffentliches Register, das zur Aufnahme von Grundstücken und der Rechte an diesen bestimmt ist (Art. 942 ZGB).
   
Grunddienstbarkeit
  Dienstbarkeiten zu Lasten oder zu Gunsten von Grundstücken.
   
Grundlast
  Dadurch wird der jeweilige Grundeigentümer eines Grundstückes zu einer Leistung an einen Berechtigen verpflichtet, für die er ausschliesslich mit dem Grundstück haftet (Art. 782 Abs. 1 ZGB).
   
Grundpfandverschreibung
  Dient der Sicherstellung einer beliebigen gegenwärtigen, zukünftigen oder bloss möglichen Forderung, für welche das Grundstück als Pfand haftet (Art. 824 ZGB) (kein Wertpapier).
   
Grundstück (Art. 655 ZG)
  • Liegenschaften
  • Selbständige und dauernde Rechte
  • Bergwerke
  • Miteigentumsanteile an Grundstücken
   
Grundstück BKP 0
  Kosten für den Erwerb des Grundstückes bzw. eines Baurechts inklusive Erschliessungskosten bis Grundstücksgrenze
   
Grünflächenziffer (GrZ)
  Verhältniszahl zwischen begrünter Fläche zur anrechenbaren Parzellenfläche.
   
Gült (Wertpapier)
  Pfandtitel, bei welchem eine Forderung als Grundlast auf ein Grundstück gelegt wird. Keine persönliche Haftung eines Schuldners.
   
H
Heizkosten
  Siehe Mietnebenkosten
   
Hypothek
  Durch Grundpfand gesichertes Darlehen.
   
I
Industriebauten
  Liegenschaften einer bestimmten Grösse, industrielle Grundstücke, deren Bauten und Anlagen der maschinellen Herstellung von Konsum- und Produktionsgütern dienen.
   
Inkonvenienz
  Entschädigungsansprüche an die Verursacher von Unannehmlichkeiten und Kosten für Umtriebe, Verzögerungen, usw.
   
K
Kapitalisierungssatz
  Der Kapitalisierungssatz ist der Prozentsatz, mit welchem der Mietwert zu kapitalisieren ist, um den Ertragswert einer Liegenschaft zu erhalten
   
Katasterschätzung (Steuerschätzung)
  Schätzung für steuerliche Zwecke.
   
Kaufsrecht
  Recht eines Begünstigten, ein Grundstück zu einem vereinbarten Preis innerhalb eines festgelegten Zeitraumes erwerben zu können (in der Regel im Grundbuch vorgemerkt).
   
Kubikmeterberechnung
  Bemessung des umbauten Raumes nach SIA-Norm 116.
   
Kubikmeterpreis
  Baukosten pro m³; berechnet nach SIA-Norm 116.
   
L
Landwert
  Wert des Bodens überbauter oder nicht überbauter Grundstücke.
  Absoluter Landwert
  Der absolute Landwert (Grundstückswert) = Wert pro m² richtet sich nach den Landwerten für erschlossene Grundstücke an ähnlichen Lagen, unter Berücksichtigung der möglichen baulichen und wirtschaftlichen Nutzung.
  Er wird ermittelt durch Gleichsetzung mit dem überprüfbaren Kaufpreis oder durch Preisvergleiche.
 
Relativer Landwert
  Wert, der in Relation zur bestehenden oder möglichen Nutzung festgelegt wird (Lageklassenmethode).
   
Liegenschaft
  Räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.
   
M
Marktpreis
  Im freien Handel erzielter Preis.
   
Marktwert
  Im freien Handel als erzielbar geschätzter Preis.
   
Mieterinvestitionen
  Vom Mieter finanzierte, bauliche Massnahmen, die Bestandteil des Grundstückes sind.
   
Mietertrag
  Siehe Mietzins
   
Mietfläche
  Siehe Nutzfläche
   
Mietnebenkosten (Betriebs- und Heizkosten)
  Kosten, die nach Gesetz dem Mieter nebst dem Netto-Mietzins belastet werden dürfen, sofern vereinbart.
   
Mietwert
  Der Mietwert ist der als erzielbar geschätzte Ertrag (Mietzins).
   
Mietzins
  Der Mietzins ist der tatsächlich erzielte Ertrag.
   
Miteigentum
  Miteigentum besteht, wenn mehrere Personen nach Bruchteilen Eigentümer an einer Sache sind.
Miteigentumsanteile sind Grundstücke im Sinne des Gesetzes (siehe Grundstück). Jeder Miteigentümer kann über seinen Anteil frei verfügen. Zur Verfügung über die ganze Sache ist Einstimmigkeit aller Miteigentümer erforderlich.
   
N
Naturvorteile
  Quellen, Stein-, Kies-, Sand- und Lehmvorkommen, nutzbare Wasserkraft, Erdgas usw.
   
Nebenkosten
  Siehe Mietnebenkosten
   
Nettonutzfläche
  Siehe Nutzfläche
   
Nettowohnfläche (NWF)
  Die Nettowohnfläche ist die Summe sämtlicher begeh- und belegbarer Bodenflächen innerhalb der Wohnung oder vermietbarem Raum, einschliesslich der Grundfläche von Einbauten und der Grundfläche wohnungsinterner Treppen. Nicht einbezogen sind Wandquerschnitte, Schächte, Kamine, Tür- und Fensternischen, Aussenbereiche wie z.B. Balkone, Sitzplätze und Räume oder Raumteile unter 1.20 m lichter Höhe.
   
Neuwert
  Geschätzter oder effektiver Kostenaufwand, der für die Erstellung des Gebäudes zum Zeitpunkt des Bewertungsstichtages erforderlich wäre.
   
Nutzfläche
  Begeh- und belegbare dem Wohnen oder dem Betrieb dienenden Flächen innerhalb eine Nut­zungseinheit.
   
Nutzniessung (Art. 745/755 ZGB)
  Ist ein persönliches, nicht übertragbares und nicht vererbliches Recht, welches dem Berechtig­ten ein Anrecht auf den Besitz, den Gebrauch und die volle Nutzung der Sache gibt.
   
Nutzung
  Ist rechtlich nicht genau definiert, inhaltlich jedoch ähnlich einer Nutzniessung. Sie unterschei­det sich von dieser meistens dadurch, dass nicht die volle Nutzung an der Sache möglich ist. Der Begriff Nutzung entstand insbesondere aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides, wo­nach die Nutzniessung an einem Teil des Grundstückes nicht möglich sein, da sich die Nutz­niessung von Gesetzes wegen stets auf die ganze Sache bezieht.
   
O
Ortsüblich
  Am Ort der gelegenen Sache üblich, bezogen auf:
  Landwert
  Baukosten
  Bestandteil und Zugehört
  Mietertrag
  Nebenkosten
   
P
Personaldienstbarkeit
  Dienstbarkeiten zulasten von Grundstücken und zugunsten von Personen, z.B. Wohnrecht, Nutzniessungsrecht usw.
   
Pfandbrief
  Nach ZGB Besondere Bezeichnung für Anleihenstitel mit Grundpfandrechten. Sie un­terliegen jedoch den Vorschriften der Wertpapiere nach OR.
 
  Altrechtlich Eine der früher üblichen Formen für ein Grundpfandrecht.
   
Planungs- und Baugesetz
  Siehe Baugesetz
   
Planungszone
  Zone zur Sicherstellung aussenstehender oder in Revision befindlicher Richt- oder Nutzungspläne.
   
Q
Quartierplan
  Planungsverfahren, eingezontes Land überbaubar zu machen. Er gestattet weitgehende Ein­griffe in die privaten Eigentumsverhältnisse.
   
R
Realwert
  Der Realwert setzt sich zusammen aus dem Zeitwert der Bauten, Umgebungs- und Bauneben­kosten zuzüglich dem Landwert.
   
Rechte und Lasten
  Siehe Dienstbarkeit
   
Relativer Landwert
  Siehe Landwert
   
Restnutzungsdauer
  Differenz zwischen der theoretischen Gesamtlebensdauer und dem wirtschaftlichen Alter eines Gebäudes.

Richtplan
  Im Richtplan wird nach den Vorschriften des Bundesrechtes, gestützt auf die ORL-Richtlinien die künftige Besiedlung und Nutzung des Kantons in den Grundzügen (für die Verwaltung ver­bindlich) festgelegt.
 
Richtpreis / Richtwert
  Ortsübliche Erfahrungszahl zu Vergleichszwecken für Baukosten, Landpreis, Mietzins/Mietwert usw.
   
Rohbauland
  Nicht oder nur teilweise erschlossenes, im Baugebiet liegendes Land.
   
S
Schuldbrief
  Verkörpert in der Form eines Wertpapieres eine grundpfandgesicherte persönliche Forderung.
   
Selbständige und dauernde Rechte (im Grundbuch als Grundstück geführt)
  Sind im Sinne des Sachenrechts Grundstücke z.B. Baurecht, Quellenrecht usw.
   
Servitut
  Veralteter Ausdruck für Dienstbarkeit.
   
Steuerwert
  Kapitalwert für die Vermögensbesteuerung.
   
Stichtag (Bewertungsstichtag)
  Zeitpunkt, auf welchen die Bewertung eines Grundstückes bezogen ist.
   
Stockwerkeigentum
  Besondere Form des Miteigentums mit Sonderrecht, bestimmte Teile eines Gebäudes aus­schliesslich zu nutzen und innen auszubauen. Müssen in sich abgeschlossen sein mit eigenem Zugang (Art. 712a ff ZGB).
   
Substantieller Schaden
  Nicht behebbarer Bauschaden.
   
U
Überbauungsziffer (Uez)
  Die Überbauungsziffer ist die Verhältniszahl zwischen der überbauten Grundfläche und der anrechenbaren Landfläche.
   
Umbauter Raum (m³ / SIA)
  Massgebend ist die SIA-Norm 116.
  Die Ermittlung des kubischen Inhalts erfolgt für jedes Stockwerk gemäss der überbauten Fläche und der Höhe von oberkant (OK) Fussboden bis OK Decke. Dachgeschosse werden, soweit sie ausgebaut sind, mit ihrer Höhe bis OK Kehlboden, ohne Abzug der Dachschrägen berechnet
   
Umgebung BKP 4
  Umgebungsarbeiten, Gartengestaltung, Erschliessungs-, Rohbau-, Ausbau- und Installationsar­beiten ausserhalb des Gebäudes, jedoch innerhalb der Grundstücksgrenzen. Kleinere Bauob­jekte wie Swimmingpool, Biotop, Gartenhaus und dgl. können bei der Schätzung darin enthal­ten sein.
   
Unkultivierbarer Boden (Oedland)
  Boden, der nur mit unverhältnismässigem Aufwand einer Nutzung zugeführt werden kann, z.B. Felsen, Sumpf usw.
   
V
Verkehrswert
  Der Verkehrswert entspricht dem unter normalen Verhältnissen erzielbaren Kaufpreis ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Es wird in der Regel unter Würdi­gung der Wirtschaftlichkeit aus Real- und Ertragswert ermittelt.
   
Versicherungswert
  Siehe Gebäudeversicherungswert
   
Vorbereitungsarbeiten BKP 1
  Abbrüche, Anpassungen an bestehenden Bauten, Umlegungen von Werkleitungen und Verkehrsanlagen, Mehraufwendungen wegen schlechten Baugrundes, ungewöhnlicher, die nor­malen Bauarbeiten erschwerender Bauplatzlage.

Vorkaufsrecht
  Recht eines Begünstigten, in einen Kaufvertrag einzutreten (kann im Grundbuch vorgemerkt werden).
  a). Unlimitiert: Zu gleichem Preis und gleichen Bedingungen wie im Vertrag.
  b). Limitiert:    Zu bestimmten oder bestimmbaren Preis.
   
Vormerkungen
  Durch die Vormerkung erhält ein obligatorisch wirkendes Recht Wirkung nicht nur unter den Parteien, sondern auch gegenüber Dritten, die das Grundstück oder dingliche Rechte an die­sem Grundstück erwerben.
  Im Grundbuch vormerkbar sind:
  a). Persönliche Rechte wie Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrecht usw.
  b). Verfügungsbeschränkung nach SchKG usw.
  c). Vorläufige Eintragungen wie Bauhandwerkerpfandrechte usw.
   
W
Wasserentnahmerecht
  Siehe Dienstbarkeit
   
Wasserversorgung
  System zur Versorgung eines Grundstückes oder ganzen Gebietes mit Trinkwasser und/oder Brauchwasser.
Sie besteht aus Quellfassung, Reservoir, Aufbereitung, Verteilnetz usw.
   

Wertminderung
  Werteinbusse des Neuwertes infolge Alterung, Schäden, Demolierung usw.
   
Wertquote
  Angabe des Miteigentums in Bruchteilen. Bei Stockwerkeigentum ist die Angabe in Hundertsteln oder Tausendsteln erforderlich (Art. 712e ZGB).
   
Wirtschaftliche Altersentwertung
  Minderung des Neuwertes zufolge neuer Erkenntnisse in der Baukunde, den Baustoffen, im Komfort und vor allem im Installations- und Ausbaubereich.
   
Wohnrecht
  Dingliches Recht zur ausschliesslichen oder hauptsächlichen Nutzung von Räumlichkeiten zu Wohnzwecken.
   
Wohnungsgrösse / Zimmerzahl
  Bei Wohnungen ist im Vermietungs- und Verkaufsbereich die Anzahl Zimmer eine wesentliche Grösse:
  Als Zimmer werden Wohn- oder Schlafräume bezeichnet, die zum dauernden Aufenthalt von Personen geeignet sind. Als halbe Zimmer gelten Raumgrössen unter 8m² oder Raumteile, die in einer offenen Verbindung mit einem grossen Zimmer stehen, die eine andere Wohnnutzung zulassen. Wohnküche über 12m² NWF gelten als halbes Zimmer.
   
Z
Zeitwert
  Der Zeitwert (auch Zustandswert genannt) entspricht dem um die Wertminderung reduzierten Neuwert.
   
Zonenplan
  Legt für ein bestimmtes Gebiet Zweck, Art und Mass der Nutzung allgemein verbindlich fest.
   
Zustandswert
  Siehe Zeitwert

* alle Angaben sind ohne Gewähr.

 
   
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